Metallarbeitgeber lehnen Betriebsrätestärkungsgesetz als überflüssige Bürokratie ab

Pressemitteilung vom 24.02.2021

Erstellt am: 24.02.2021

Peter Fieser: „Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur unnötig – er kommt auch zur Unzeit“

Die Metallarbeitgeber in den Regionen Ulm, Biberach und Alb-Donau-Kreis lehnen das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Betriebsrätestärkungsgesetz ab. „Unsere Unternehmen haben derzeit mit der Doppelbelastung aus Corona-Krise und grundlegendem Strukturwandel zu kämpfen. Und dem Bundesarbeitsminister fällt nichts Besseres ein, als die Betriebe mit weiterer überflüssiger Bürokratie zu belasten“, sagte der Vorsitzende der Bezirksgruppe Ulm des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Peter Fieser, am Donnerstag in Ulm: „Dabei hat die Bundesregierung erst jüngst ein Belastungsmoratorium beschlossen. Das ist offenbar nicht mal das Papier wert, auf dem es steht.“

 

Der Referentenentwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes aus dem Bundesarbeitsministerium täusche mit seinem Titel etwas vor, was in Wahrheit gar nicht erreicht werden könne, sagte Fieser: „Dieses Gesetz würde die Betriebsräte nicht stärken. Ganz im Gegenteil: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat würde noch stärker reguliert und mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden.“ Dies passe nicht zu den Anforderungen einer modernen, auf vertrauensvolle Zusammenarbeit ausgerichteten Betriebsratsarbeit, so der Arbeitgebervertreter: „Kurz gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist unnötig – und kommt zur Unzeit.“

 

Der Bezirksgruppen-Vorsitzende kritisierte explizit das in dem Referentenentwurf vorgesehene Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit: „Damit greift der Gesetzgeber in eklatanter Weise in die unternehmerische Freiheit ein. Dabei ermöglichen die Unternehmen in der Corona-Pandemie schon jetzt kurzfristig und ohne große Bürokratie mobile Arbeit überall dort, wo es eben nur geht. Minister Heil versucht hier wieder einmal, seine Vorstellungen von einem gesetzlichen Anspruch auf mobile Arbeit durch die Hintertür durchzusetzen.“

 

Auch die geplante Einführung erleichterter Wahlvorschriften und des vereinfachten Wahlverfahrens bei Betriebsratswahlen in größeren Betrieben lehnt Fieser ab: „Wenn zu wenige Betriebsräte gewählt werden, beruht dies auch auf der abschreckenden Überregulierung und zunehmenden Komplexität des Betriebsverfassungsgesetzes. Wenn sich im Unternehmen nicht genügend Bewerber finden, ist es schlicht nicht angemessen, die Kandidatensuche zu Lasten der Unternehmen durch gesetzliche Regelungen zu stimulieren.“

 

Die vorgesehene Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes bei der Vorbereitung von Betriebsratswahlen sei ebenfalls überflüssig, erklärte der Arbeitgebervertreter: „Denn auch die ‚Initiatoren‘ der Betriebsratswahlen sind bereits heute hinreichend durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt.“

 

Info zu Südwestmetall:

SÜDWESTMETALL ist der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg. Er ist kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber in arbeits- und sozialrechtlichen, tarifvertraglichen und sozialpolitischen Fragen. SÜDWESTMETALL ist Sprachrohr für seine Mitgliedsbetriebe gegenüber Gewerkschaft, Staat und Öffentlichkeit. Zusammen mit dem Sozialpartner vereinbart SÜDWESTMETALL in Tarifverträgen die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse.

Durch praxisorientierte Schulungen vermitteln Juristen und Ingenieure von SÜDWESTMETALL Führungskräften und Mitarbeitern der Mitgliedsunternehmen aktuelle Kenntnisse der Gesetze, der Vorschriften aus dem Arbeits- und Sozialrecht und dem betrieblichen Arbeitsschutz.

Die Bezirksgruppe Ulm von SÜDWESTMETALL und des tarifungebundenen Unternehmensverbands Südwest betreut in der Region Ulm, Biberach, Alb-Donau und dem südöstlichen Teil Sigmaringens 135 Betriebe mit 58.695 Mitarbeitern.

 

 

 

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