Erstellt am: 21.09.2020
Götz Maier: „Gesetzlicher Zwang nicht nötig – schon heute wird mobiles Arbeiten überall dort eingesetzt, wo es möglich und sinnvoll ist“
Die Metallarbeitgeber in den Regionen Ulm, Alb-Donau-Kreis und Biberach fordern Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, den Plan eines gesetzlichen Anspruchs auf Homeoffice aufzugeben. „Die Unternehmen dürfen in der jetzigen Wirtschaftskrise nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden. Zumal es dafür überhaupt keinen Grund gibt. Denn schon heute wird Homeoffice überall dort eingesetzt, wo es möglich und sinnvoll ist“, erklärte der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Ulm des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Götz Maier, am Montag in Ulm: „Das belegen die Erfahrungen in der Corona-Krise eindrucksvoll. Rund drei von vier Unternehmen in Deutschland setzen verstärkt auf Homeoffice – und zwar ganz ohne gesetzlichen Zwang, und ohne Beschwerden der Arbeitnehmer.“
In einer jüngsten Umfrage des Ifo-Instituts gibt gut die Hälfte der befragten Unternehmen an, auch nach Corona verstärkt auf Homeoffice setzen zu wollen. „Viele Betriebe sehen das Angebot von Homeoffice als einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Fachkräfte“, sagte Maier: „Klar ist aber: Beim Einsatz von Homeoffice müssen stets auch betriebliche Belange eine zentrale Rolle spielen. Deshalb kann es für Arbeitnehmer kein pauschales Anrecht auf Homeoffice geben.“
Denn wenn zu viele Arbeitnehmer oder gar komplette Teams gleichzeitig im Homeoffice arbeiteten, könne dies betriebliche Abläufe beeinträchtigen, warnte der Arbeitgebervertreter: „Absprachen und Brainstormings würden erschwert und die sonst so hochgelobte ‚informelle Kommunikation‘ bliebe auf der Strecke. Kreativer Austausch lässt sich eben nicht vollständig ins Digitale verlagern.“
Info zu Südwestmetall:
SÜDWESTMETALL ist der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg. Er ist kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber in arbeits- und sozialrechtlichen, tarifvertraglichen und sozialpolitischen Fragen. SÜDWESTMETALL ist Sprachrohr für seine Mitgliedsbetriebe gegenüber Gewerkschaft, Staat und Öffentlichkeit. Zusammen mit dem Sozialpartner vereinbart SÜDWESTMETALL in Tarifverträgen die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse.
Durch praxisorientierte Schulungen vermitteln Juristen und Ingenieure von SÜDWESTMETALL Führungskräften und Mitarbeitern der Mitgliedsunternehmen aktuelle Kenntnisse der Gesetze, der Vorschriften aus dem Arbeits- und Sozialrecht und dem betrieblichen Arbeitsschutz.
Die Bezirksgruppe Ulm von SÜDWESTMETALL und des tarifungebundenen Unternehmensverbands Südwest betreut in der Region Ulm, Biberach, Alb-Donau und dem südöstlichen Teil Sigmaringens 135 Betriebe mit 58.695 Mitarbeitern.