Expertenrunde zum Thema Schülerpraktika

Pressemitteilung vom 13.03.2018

Erstellt am: 13.03.2018

Martina Hoffmann: „Viele Fragen zu Versicherung, Arbeitsrecht und Sicherheit im Praktikum konnten bei dieser Veranstaltung Lehrern und Firmenvertretern beantwortet werden.“

An der Schillerschule in Erbach fand erstmals eine gemeinsame Veranstaltung der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT Ulm und Alb-Donau-Kreis zum Thema Schülerpraktika statt. Das Interesse hierzu seitens der Betriebe wie auch der Schulen war groß.
„Der Informationsbedarf auf beiden Seiten zur Umsetzung dieser Praktika ist enorm hoch“, sagt Martina Hoffmann, Referentin für Arbeitsrecht der Bezirksgruppe Ulm von Südwestmetall. Der Schwerpunkt der Fragen betraf die Versicherung der Schüler/innen während des Praktikums. Daneben wollten beispielsweise viele auch wissen, ob eine Schülerin oder ein Schüler ein Praktikum ablehnen dürfe, wo Praktikumsstellen zu finden seien oder auch wie Lehrer/innen in den Ferien erreichbar sein müssten, damit das Praktikum genehmigt werden könnte.

„Durch die neue Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg müssen die Schulen zunehmend mehr berufliche Orientierung in den Lehrplan einbauen“, sagt Anka Männer, Fachberaterin Berufsorientierung am Staatlichen Schulamt Biberach. „In allen Schularten sind für Praxiserfahrungen zehn Unterrichtstage verpflichtend, wovon mindestens fünf Tage im Rahmen eines mehrtägigen Praktikums an außerschulischen Lernorten zu absolvieren sind“, so Anka Männer. Dabei sollten sich Schüler den Praktikumsplatz möglichst eigenständig suchen, wobei die Betreuung durch eine Lehrkraft sicherzustellen sei. Praktika seien auch in den Ferien möglich, sofern die Schule das genehmige. Unternehmen seien verpflichtet, die Praktikumsplätze einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen und die Praktikanten über Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen.

Die Fragen zu Themen, wie gesetzliche Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Arbeitszeiten und Aufsicht im Praktikum wurden von Vertretern der Unfallkasse Baden-Württemberg, der Berufsgenossenschaft Holz und Metall und Südwestmetall umfassend geklärt. Bei Unfällen am Praktikumsplatz sind die Schülerinnen und Schüler über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Dies gilt auch für ein Praktikum in den Ferien, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine schulische Genehmigung dafür vorliegt und eine Betreuung durch die Schule sichergestellt ist. Ohne eine Genehmigung der Schule greift bei einem Unfall während eines Praktikums hingegen die gewerbliche Berufsgenossenschaft. Denn der Schülerpraktikant/in wird wie ein/e Beschäftigter/e behandelt, wenn er in den Arbeitsprozess eingegliedert ist. Für reine Schnupperpraktika ist die Berufsgenossenschaft allerdings nicht zuständig.

Der Arbeitskreis steht allen interessierten Lehrerinnen und Lehrern sowie Betrieben offen. „Um erfolgreich zu sein, müssen sich Wissenswelten verbinden und Netzwerke genutzt werden“, sagt Edeltraud Neher, Vorsitzende der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT Ulm und Alb-Donau-Kreis.

Kontakt:
Servicestelle SCHULEWIRTSCHAFT Ulm und Alb-Donau; Maria Fischer
fischer@schulewirtschaft-bw.de oder Tel.:0731 14068-18


Info zum Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT
Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT steht für partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft. Er bringt Schulen und Unternehmen zusammen, damit Jugendlichen der Übergang in die Berufswelt und Unternehmen die Nachwuchssicherung gelingt. Unterstützt wird der Arbeitskreis durch Vertreter der Kammern, der Agentur für Arbeit und Verbänden, wie z.B. Südwestmetall.

Info zu Südwestmetall:
Ansprechpartner für den Arbeitskreis bei SÜDWESTMETALL ist: Frau Martina Hoffmann, Tel.: 0731 / 14025-0 oder per Mail an ulm@suedwestmetall.de.
SÜDWESTMETALL ist der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg. Er ist kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber in arbeits- und sozialrechtlichen, tarifvertraglichen und sozialpolitischen Fragen. Zusammen mit dem Sozialpartner vereinbart SÜDWESTMETALL in Tarifverträgen die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse.
Die Bezirksgruppe Ulm von SÜDWESTMETALL und des tarifungebundenen Unternehmensverbands Südwest betreut in der Region Ulm, Biberach, Alb-Donau und dem südöstlichen Teil Sigmaringens 128 Betriebe mit 54.761 Mitarbeitern.
 

VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185